Was ist eine Mietkaution und wie bekomme ich mein Geld zurück?

Die Kosten für die Einrichtung sind nur ein Aspekt bei der Miete einer Wohnung; ein weiterer wichtiger Kostenfaktor ist die Mietkaution. Wir beantworten wichtige Fragen zu diesem Thema.

Weitere Informationen zu Mietkaution aktuelle Regelung finden Sie auf unserer Website.

1. Was ist eine Anzahlung bei einer Miete?

Vermieter nutzen die Mietkaution als Sicherheit. Sie bietet eine Absicherung für den Fall, dass der Mieter die Wohnung zerstört oder mit der Miete in Verzug gerät. Artikel 257e des Obligationenrechts, das das Mietrecht in der Schweiz regelt, regelt die Mietkaution.

2. Muss ich für die Miete eine Kaution bezahlen?

Eine Mietkaution wird von Vermietern in der Regel verlangt. Die Höhe der Kaution ist im Mietvertrag festgelegt. Sie kann bis zu drei Monatsbruttomieten betragen.

3. Was passiert, wenn ich die Mietkaution nicht bezahlen kann?

Versicherung für Mietkautionen

Gegen eine jährliche Zahlung garantiert eine Bank oder Versicherung Ihre Kaution. Sie stellt sicher, dass allfällige Schäden oder nicht bezahlte Mieten an den Vermieter ausgezahlt werden. Der Abschluss einer Mietkautionsversicherung bedarf der vorgängigen Zustimmung des Vermieters oder der Mietverwaltung. Diese können dies ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Privatkredit

Eine Mietkautionsversicherung lohnt sich nur, wenn Sie knapp bei Kasse sind oder das Geld für andere Investitionen benötigen. Ein Privatkredit kann daher einer Mietkautionsversicherung vorzuziehen sein. Unter Umständen ist er sogar günstiger.

4. Wo wird die Mietkaution aufbewahrt?

Die Mietkaution wird oft auf einem gesperrten Bankkonto hinterlegt. Während der Dauer des Mietvertrags hat keiner der beiden Vertragspartner Zugriff auf das auf Ihren Namen lautende Konto.

Sie erhalten jährlich einen Kontoauszug mit den aufgelaufenen Zinsen und Gebühren. Die Kosten trägt oft der Vermieter. Er kann Ihnen jedoch bis zu 50 Franken in Rechnung stellen.

5. Wann hat der Vermieter Zugriff auf die Mietkaution?

Erst nach Beendigung des Mietvertrages und nur dann, wenn einer der folgenden Umstände eingetreten ist, darf der Vermieter auf die Mietkaution zugreifen:

Die Miete oder sonstige Aufwendungen sind das, was Sie dem Vermieter schulden.

Die Wohnung weist Schäden auf, die nicht durch normale Abnutzung bedingt sind.

6. Was muss ich tun, um ein Mietkautionskonto zu schließen?

Für die Rückzahlung der Mietkaution benötigt die Bank einen schriftlichen Kündigungsauftrag von Ihnen und dem Vermieter. In der Regel erhalten Sie vom Vermieter oder der Mietverwaltung eine unterschriebene Kündigung. Diesen Brief können Sie nach Ihrer Unterschrift per Post an die Bank schicken.

7. Wann wird meine Kaution zurückgezahlt?

Die Kaution wird Ihnen kurz nach Ihrem Auszug, in der Regel innerhalb von 30 Tagen, zurückerstattet und freigegeben, sofern keine Schäden an der Wohnung vorliegen und Sie bei Beendigung der Mietzeit nicht im Rückstand sind.

8. Rückzahlung der Mietkaution: Wie lange darf mein Vermieter das Konto sperren?

Sind Instandhaltungsarbeiten notwendig, die bezahlt werden müssen? Der Vermieter ist verpflichtet, die endgültigen Kosten zu nennen und die Arbeiten innerhalb von drei Monaten fertigzustellen.

Stehen die Nebenkosten noch offen? Dann kann die Kaution vom Vermieter bis zum Ende des Abrechnungszeitraums in Höhe der angenommenen Mehraufwendungen einbehalten werden. Der Abschlusstermin des Abrechnungszeitraums ist in der Regel im Mietvertrag angegeben.

Zwölf Monate nach Ihrem Auszug ist die allerletzte Frist. Dann muss die Mietkaution unabhängig von der Zustimmung des Vermieters ausgezahlt werden. Bei Uneinigkeit können Sie den Mieterverband um Hilfe bitten.

9. Was tun, wenn die Mietkaution von meinem Vermieter nicht zurückgezahlt wird?

Gibt es einen triftigen Grund, warum Ihr Vermieter Ihnen die Kaution nicht zurückzahlt? Anschließend sollte ein eingeschriebener Brief mit der Aufforderung zur Freigabe des Geldes verschickt werden. Bitte geben Sie den Betrag der Mietkaution, die Details des betroffenen Sparkontos und die erforderliche Frist an. Wenn der Vermieter weiterhin Probleme macht, können Sie folgende Schritte unternehmen:

Schlichtungsbehörde einschalten: Starten Sie das Verfahren der Schlichtungsbehörde. Ein Brief an die Schlichtungsstelle mit der Bitte um die Freigabe der Kaution ist ausreichend. Das Verfahren ist kostenfrei.

Fordern Sie bei der Bank eine Auszahlung an: Ist Ihr Auszug bereits ein Jahr her? Das Geld muss Ihnen dann von der Bank ausgezahlt werden. Voraussetzung ist nur, dass der Vermieter keine Klage gegen Sie eingereicht hat.

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